Wirrwarr um die GAP statt Planungssicherheit

„Statt der Planungssicherheit, die wir so dringend bräuchten, erleben wir ein Wirrwarr, das kaum noch jemandem zu vermitteln ist“, ärgert sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies über den erneuten Verzug bei der GAP. Foto: Landvolk Niedersachsen

Landvolk mahnt zeitnahe Klärung offener Fragen an

L P D – Die Zeit drängt, doch die Politik in Deutschland verschiebt die entscheidenden Weichenstellungen zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nun auf Ende Juli. „Statt der Planungssicherheit, die wir so dringend bräuchten, erleben wir ein Wirrwarr, das kaum noch jemandem zu vermitteln ist“, ärgert sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies über den erneuten Verzug. Ausgelöst durch die Folgen des Ukraine-Krieges und den „Observation Letter“ der EU-Kommission gibt es bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Fülle von Vorschlägen und Forderungen nach Verschiebungen oder Aussetzungen längst verhandelter Regelungen. „Das führt zu einer erheblichen Verunsicherung der Landwirtinnen und Landwirte, aber auch der Beraterinnen und Berater“, kritisiert Hennies.

Die Politik sei nun sowohl auf EU-Ebene sowie auf Bundes- und Ländereben gefordert, zügig für Klarheit zu sorgen und damit Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen. Die Landwirte brauchen für die Anbauplanung 2022/23 und die anstehende Herbstaussaat nun dringend Gewissheit über die Kriterien der GAP-Förderung ab 2023, insbesondere bei der Konditionalität und den Eco-Schemes“, erklärt Hennies. Die EU-Kommission habe in ihrem „Observation Letter“ in sehr vielen Details Klärungen bzw. Änderungen angemahnt. Damit drohe ein längerer Verhandlungsprozess.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Bundesregierung und die EU-Kommission nachdrücklich um eine definitive Aussage gebeten, wann die Verhandlungen um den GAP-Strategieplan abgeschlossen sein werden. Alle erreichten Klärungen seien sofort den Landwirten bekannt zu geben, auch schon vor einer formalen Genehmigung. Sollte spätestens am 1. September keine abschließende Klärung der anbaurelevanten Förderdetails vorliegen, ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 für die Landwirte nicht mehr zumutbar. Für diesen Fall muss die EU-Kommission ein Verfahren für die Verlängerung der bisherigen GAP-Förderung um ein weiteres Jahr einleiten oder zumindest die sogenannte Konditionalitätenverordnung für ein Jahr aussetzen. „In der aktuell angespannten Agrarmarktsituation muss eine zusätzliche Verunsicherung der Landwirte wegen unklarer GAP-Förderbedingungen unbedingt vermieden werden“, fordert Hennies.

Landwirte sollten die weitere Entwicklung zur GAP intensiv verfolgen, rät das Landvolk Niedersachsen. Selbst wenn auf Brüsseler Ebene endlich die Entscheidungen fallen, werden damit fakultative Möglichkeiten der Mitgliedstaaten verbunden sein, und es ist damit immer noch nicht klar, ob Deutschland von diesen Möglichkeiten Gebrauch macht. Als Beispiel nennt der Verband die eingeräumte mögliche Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF-Brachen) im Frühjahr, die der Bund dennoch nicht vollständig zugelassen hat. Landwirte sollten zunächst weiter davon ausgehen, dass die Regelungen, wie sie in Gesetzen und Verordnungen bisher formuliert und seitens des Verbandes kommuniziert worden sind, auch so oder so ähnlich umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Regelungen zum Fruchtwechsel. Änderungen im Detail mag es als Folge von Rückfragen der Kommission geben. Auf die politische Forderung nach Verschiebung der Regelungen konnte sich das „Kollegium der Kommissare“ immer noch nicht einigen, sondern hat eine Studie in Auftrag gegeben. Derweil läuft den Betrieben bei der Anbauplanung die Zeit davon. Auch die geforderte Stilllegung von vier Prozent der zu bewirtschaftenden Fläche wird erst ab 2023 nachzuweisen sein. Nach der Ernte 2022 ist auf den in 2023 dann stillzulegenden Flächen noch eine Bodenbearbeitung und aktive Begrünung möglich. (LPD 52/2022)

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Sonja Markgraf

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