Was dürfen Landwirte in der Erntezeit und was nicht?

Die Ernte ist eine arbeitsintensive Zeit und kann auch bis in die Abendstunden gehen Foto: Landvolk Niedersachsen

Bauern müssen auch abends oder am Wochenende los, um zu ernten

L P D – Die Erntezeit ist für viele Landwirte die schönste, aber oft auch die arbeitsintensivste im Jahr. Schnell noch das Getreide dreschen, bevor das Gewitter kommt. Da wird es auch mal spät, und selbst am Wochenende wird nicht auf die Uhr geschaut. Was muss, das muss. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge verbreiten bei der Ernte der Felder aber nicht immer nur Idylle, sondern auch Lärm und Staub. Der Landvolk-Pressedienst fasst zusammen, was die Bauern in Niedersachsen dürfen und was nicht.

Bei Unvermeidbarkeit der Tätigkeit, zum Beispiel bei einem Wetterumschwung, ist Nachtarbeit im vertretbaren Rahmen rechtlich zulässig. Es kommt auf die Witterungslage an: Dünger kann zum Beispiel bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. Nachts flaut der Wind meist ab, so dass solche Arbeiten manchmal in die späten Stunden verschoben werden müssen.

Rechtlich gilt: Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt zu bestimmten Zeiten Lärmgrenzwerte vor. Von 22 bis 6 Uhr herrscht Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen dürfen lärmintensive Arbeiten nicht ausgeführt werden. Samstag ist hingegen ein normaler Werktag. Doch es gibt Ausnahmen, und viele Bundesländer haben eigene Regelungen. In Niedersachsen ist im Lärmschutzgesetz geregelt, wie Geräte und Maschinen im Freien zu nutzen sind. Die Gemeinden können auf Grundlage des Gesetzes über das BImSchG hinausgehende Regelungen „zur Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von Lärm“ erlassen.

Können landwirtschaftliche Arbeiten nicht verschoben werden, darf die Nachtruhe um zwei Stunden auf 23 bis 5 Uhr verkürzt werden. Gleiches gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Landwirte können Ärger mit Anwohnern vermeiden, indem sie grundsätzlich ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis pflegen. Bei ortsnahen Arbeiten sollten die Anwohner vor Beginn der nächtlichen Tätigkeiten oder auch vor der Gülleausbringung informiert werden. Die Ausbringung von Gülle ist an Samstagen jedoch zu vermeiden. Was immer hilft: Das Gespräch suchen und die Gründe der Notwendigkeit dieser Arbeitsschritte erklären. (LPD 58/2021)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

Tel.: 0511 36704-31

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