Waldbesitzer: Gesetz gehört zurück in die Schublade

Philip von Oldershausen (l.), Präsident des Waldbesitzerverbands Niedersachsen, kritisierte bei der Mitgliederversammlung die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Foto: Landvolk Niedersachsen

Möglichkeiten der Digitalisierung im Forstwesen ausgelotet

L P D – Seine deutliche Kritik an der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes hat der Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Philip von Oldershausen, in der Jahresversammlung des Vereins in Barsinghausen untermauert. „Die Beschränkung der Baumartenwahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten sowie die Grundrechte des Eigentums werden verletzt“, sagte von Oldershausen vor mehr als 200 Mitgliedern und Gästen. „Der Entwurf ist in jeder Hinsicht misslungen und gehört zurück in die Schublade.“ Auch die Nachrangigkeit der Holzproduktion gegenüber Klimaschutz und Biodiversität sei fragwürdig. Ein Rechtsgutachten weist auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfes nach Art. 12 GG, dem Eingriff in die Berufsfreiheit, und nach Art. 14 GG in das Eigentumsrecht hin. Inhaltlich ging es in der Versammlung anschließend im Schwerpunkt um die Möglichkeiten der Digitalisierung im Forstwesen.

Dass der Weg zu einer gänzlich digital gestützten Arbeit im und für den Wald noch lang ist, darin waren sich alle Referenten des Tages einig. „Es gibt viele Daten, aber zu wenig daraus abgeleitete Information“, machte Martin Hillmann klar. Als Leiter des Fachbereichs Forsteinrichtung, Bewertung, Waldinventur, Raumordnung und Naturschutz bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beschrieb er die Rolle der Organisation als eine „unabhängige, die Digitalisierung vorantreibt, um höhere Wertschöpfung für alle Akteure der Forstwirtschaft im niedersächsischen Privatwald zu schaffen“. Zu den angestrebten Ergebnissen der Digitalisierung im hiesigen Privatwald zähle es, die technische Infrastruktur kompatibel für Forst und für Holz zu machen. Die Kommunikation der Akteure müsse vereinfacht und vereinheitlicht werden, Daten optimal genutzt und Arbeitsprozesse automatisiert werden. Ein guter Schritt sei der Einsatz der „Waldbesitzer-App“, so Hillmann.

Eine gelingende Digitalisierung sei auch deshalb so wichtig, betonte Hillmann, weil die Anforderungen und die Nachweispflicht aller Waldbesitzenden steigen, unter anderem bei der Zertifizierung, beim Klima angepassten Waldmanagement, bei rechtlichen Vorgaben wie der entwaldungsfreien Lieferkette, beim Natur-, Steuer- und Förderrecht sowie bei der Verkehrssicherung. Christoph Deselaers von der Beratungsagentur Forst ID räumte ein, dass der Wissenstransfer bisher noch das größte Hemmnis bei der Umstellung auf „digital“ sei. Dies wurde auch in der Diskussion deutlich. Ein Teilnehmer der Versammlung forderte: „Wir brauchen jeweils ein für den eigenen Bereich maßgeschneidertes Konzept und auch die passende technische Ausstattung. Nur dann können wir unsere Betriebe am Leben halten.“ (LPD 21/2024)

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