Tierwohl: Sauen sollen sich in größeren Ställen suhlen

Sauen sollen in Deutschland zukünftig mehr Bewegungsfreiheit bekommen, Foto: Landpixel

Förderung Stallumbau – Mehr als die Hälfte der Anträge stammt aus Niedersachsen

L P D – Den Sauen soll in deutschen Ställen zukünftig mehr Bewegungsfreiheit ermöglicht werden. Insbesondere der Einsatz von Kastenständen in der Sauenhaltung wird mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung strenger geregelt, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Das bedeutet, dass den Sauen im Deckzentrum eine Gruppenhaltung mit uneingeschränkt nutzbarer Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau angeboten wird. Die Buchten müssen zudem in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Dabei müssen Rückzugsmöglichkeiten im Aktivitäts- und/oder Ruhebereich vorgesehen werden, wobei Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze keine Rückzugsmöglichkeit darstellen.

Auch der Abferkelbereich muss mindestens zu einer Bewegungsbucht umgebaut werden und im Wartebereich werden durch die Änderungen im Deckzentrum Anpassungen notwendig. Für die erheblichen Umbaukosten können Landwirte aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) bis zu 40 Prozent der Investitionskosten beantragen. Einschließlich Beratung dürfen dies maximal 500.000 Euro je Betrieb und Bauvorhaben sein. Insgesamt liegen 300 Mio. Euro (2020: 100 Mio. Euro / 2021: 200 Mio. Euro) im Topf.

Nach Verschiebung der Antragsfrist auf den 30. September 2021 liegen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nun 73 Anträge von Sauenhaltern vor, davon wurden mit Stand 30. April bereits 32 Anträge bewilligt. Dahinter steckt ein Investitionsvolumen von 36,5 Mio. Euro und ein Fördervolumen von 14,5 Mio. Euro. Von den 73 Anträgen kamen 40 Anträge aus Niedersachsen, 13 aus Nordrhein-Westfalen, acht aus Schleswig-Holstein. Der Rest verteilt sich auf die übrigen Bundesländer.

Das Landvolk Niedersachsen kritisierte zuerst erhebliche Probleme bei der Bearbeitung von Fällen, in denen nicht die komplette Anlage nach der Richtlinie umgestellt werden sollte, sondern es sich um eine „Teilumstellung“ handelte. Dieses Problem konnte jedoch durch direkte Verhandlungen des Landvolkes Niedersachsen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gelöst werden. „Man hat sich darauf verständigt, derartige Fälle künftig „positiv“ zu prüfen, die FAQs in dem Punkt anzupassen und sich regelmäßig auf Arbeitsebene auszutauschen“, freut sich Strukturreferent Dr. Wilfried Steffens vom Landvolk Niedersachsen über die gelungene Intervention. (LPD 40/2021)

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