Neues Biosicherheitskonzept für Geflügel-Betriebe

Aufgrund der Vogelgrippe mussten viele Mastgänse gekeult werden. Das neue Biosicherheitskonzept soll Hilfestellung geben. Foto: Landpixel

Arbeitsgruppe präzisiert Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren

L P D – Europaweit werden ganzjährig Ausbrüche von Geflügelpest durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt. Mehr als fünf Millionen Tiere sind seit November 2023 europaweit der sogenannten Vogelgrippe zum Opfer gefallen. Neben tierschutzrelevanten Fragen haben wirtschaftliche Folgen einen großen Stellenwert für die Geflügel haltenden Betriebe. Oberste Priorität muss daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der weiteren Verbreitung von Infektionen haben. „Geflügelhalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen sicherzustellen und unbedingt einzuhalten“, erklärt dazu Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchenausschusses im Landvolk Niedersachsen.

Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter zu-dem in der besonderen Verantwortung, sogenannte „Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Dazu gehören z. B. auch Verfahren, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in den Betrieb gelangen, oder Verfahren für die Nutzung von Ausrüstung. Um den neuen Anforderungen des europäischen Tiergesundheitsrechts gerecht zu werden, wurde auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und des Landvolks Niedersachsen vor kurzem die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren gegründet. „Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet“, erläutert Heinz Korte, Vorstandsvorsitzender der TSK.

Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ richtet sich zunächst an Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Stück Geflügel. Grundsätzlich müssen jedoch alle Tierhalter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ergreifen. „Daher empfehlen wir auch Hobbygeflügelhaltern dringend, die notwendigen Maßnahmen nach dem Biosicherheitskonzept zu ergreifen, um den Eintrag von Tierseuchen in ihren Bestand zu verhindern“, betont Dieter Oltmann, Geschäftsführer der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft. Das Konzept steht zum Download auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zur Verfügung: https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html

Die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ setzt sich aus Vertretern der folgenden Institutionen zusammen: ABICS GmbH, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves), Landkreise Cuxhaven, Diepholz und Vechta, Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Landvolk Niedersachsen, Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW), Niedersächsischer Landkreistag (NLT), Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz, Niedersächsische Tierseuchenkasse, Tierärztekammer Niedersachsen, Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Vechta und QS Prüfsystem. (LPD 20/2024)

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