Milchviehhalter befürchten mit neuer Verordnung negative Auswirkungen auf Tierwohl und Betriebe

Landvolk-Vizepräsdient Manfred Tannen warnt vor den Folgen der Verordnung. Foto Landvolk Niedersachsen

L P D – In Deutschland werden die Milchviehbetriebe ab dem nächsten Jahr dazu verpflichtet, die neugeborenen Kälber auf den Betrieben 14 Tage länger zu halten, bevor sie außerbetrieblich transportiert werden dürfen. Das birgt aufgrund der kurzfristigen Übergangszeit von nur einem Jahr viele Probleme, unter denen nicht nur die Milchviehhalter leiden, teilt das Landvolk Niedersachsen mit.

Das Ministerium für Landwirtschaft Niedersachsen hoffte zunächst auf die Chance, die Übergangsfrist der Regelung durch einen Antrag im Bundesrat auf drei Jahre zu verlängern, scheiterte aber im ersten Anlauf und zog beim zweiten Versuch den Antrag in der (heutigen) Bundesratssitzung im letzten Moment zurück.

„Niedersachsens Milchviehhalter und Rindermäster sind schwer enttäuscht über diese Entscheidung“, beklagt Manfred Tannen, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Milchviehhalter aus Ostfriesland. „Gestiegene Baukosten, lange Wartezeiten bei Bauanträgen sowie höhere Kosten für eine längere Haltung sind nur einige der Punkte, die es den Landwirten erschweren, die neue Verordnung fristgerecht und umfassend einzuhalten.“ Rund 800.000 Kälber werden im Jahr in Niedersachsen geboren, welche dementsprechend mehr Platz auf den Betrieben benötigen.

Nun ist die Sorge groß, dass viele Tierhalter ausweichen müssen und ihre Kälber beispielsweise ins Nachbarland Holland exportieren, da diese neue Regelung nur innerhalb Deutschlands gelten soll und das EU-Recht ein geringeres Mindesttransportalter für Kälber vorsieht. „Damit ist weder dem Kalb noch dem Betrieb geholfen. Wir brauchen umsetzbare Konzepte, Förderungen und vor allem einen realistischen Zeitrahmen, um dies alles umzusetzen. Mit dem Zurückziehen des Änderungsantrags schwindet die Hoffnung der Milchviehhalter auf einen vernünftigen Lösungsansatz“, warnt Tannen.

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