Landwirte müssen Vorrang beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen haben

Löhr:„Originäre Aufgabe der Finanzinstitute sollte gerade im ländlichen Raum vorrangig die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sein und nicht der Erwerb von landwirtschaftlicher Fläche zur Gewinnmaximierung/Ertragssteigerung“ Foto: Landvolk Niedersachsen

Kreditinstitute auf dem niedersächsischen Bodenmarkt am Beispiel der SAG Agrargesellschaft mbh & Co. KG

L P DDie angespannte Situation auf weiten Teilen des niedersächsischen Bodenmarktes schlägt sich in stark gestiegenen Flächenpreisen nieder. „Immer mehr außerlandwirtschaftliche Investoren entdecken in Zeiten negativer Realrenditen den Kauf landwirtschaftlicher Flächen zum Leidwesen der niedersächsischen Landwirte als sichere und wertbeständige Investitionen“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Bereits im November 2020 fertigte die „Bund-Länder-Initiative landwirtschaftlicher Bodenmarkt (BLILB)“ eine Stellungnahme zum Erwerb von Agrarimmobilien durch Finanzinstitute (Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken) an. Die BLILB kam zu der Einordnung, dass der Anteilskauf an landwirtschaftlichen Unternehmen mit Agrarflächen und der direkte Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Finanzinstitute aus agrarstruktureller Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Zum Schutz und zur Sicherung der Agrarstruktur sollen landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich nur von Landwirtinnen und Landwirten oder diesen Gleichgestellten, wie in Niedersachsen die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) als Siedlungsunternehmen, erworben werden.

„Originäre Aufgabe der Finanzinstitute sollte gerade im ländlichen Raum vorrangig die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sein und nicht der Erwerb von landwirtschaftlicher Fläche zur Gewinnmaximierung/Ertragssteigerung“, führt Löhr aus.

In Niedersachsen ist laut Landvolk erstmalig die Problematik von Kreditinstituten auf dem Bodenmarkt durch die Gründung der SAG Agrargesellschaft mbH & Co. KG (SAG), welche ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (HGP) ist, in Erscheinung getreten. Der Gesellschaftszweck der SAG ist im Handelsregister wie folgt niedergeschrieben: „Die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Erwerb und die Verwaltung von landwirtschaftlichem Grundbesitz sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.“

„Die HGP als drittgrößte Sparkasse in Niedersachsen hat durch die Gründung und die angekündigte Expansion ihres landwirtschaftlichen Betriebs in Form der SAG einen für das Preisgefüge am regionalen landwirtschaftlichen Bodenmarkt gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“, zeigt Ulrich Löhr die Reichweite auf.

„Nicht nachzuvollziehen ist, warum eine große Sparkasse auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt losgelöst von Wohnbau- und Gewerbegebietsentwicklung tätig wird und damit in Konkurrenz zu ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten tritt, die sogar oftmals Kunden der HGP sind“, unterstreichen sowohl Fred Arkenberg, Kreislandwirt der Region Hannover und Vorstand des Landvolks Hannover als auch Wilfried Henties, Kreislandwirt in Peine und stellvertretender Vorsitzender des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land, ihre Bedenken mit.

Eine eigens aus Landvolk-Vertretern gegründete Arbeitsgemeinschaft hatte das Ziel, für einen fairen Interessenausgleich zum Schutz des landwirtschaftlichen Bodenmarktes mit den Vertretern der HGP und SAG einzutreten. „Leider müssen wir nach nunmehr eineinhalb Jahren Austausch und Diskussion mitteilen, dass von Seiten der Vertreter SAG/HPG, den landwirtschaftlichen Betrieb weiter auszubauen zu wollen, die Gespräche ergebnislos beendet worden sind“, erklären die Landvolkvertreter.

Das Landvolk appelliert an alle Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sich auf das geld- und kreditwirtschaftliche Kerngeschäft mit allen seinen Facetten zu konzentrieren und nicht auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Konkurrenz zu allen Landwirtinnen und Landwirten zu treten. „Grundsätzlich ist aus unserer Sicht der Gesetzgeber in Niedersachsen gefordert, belastbare Schutzregelungen und Weisungen gegen außerlandwirtschaftliche Investoren im Allgemeinen und im Besonderen gegenüber Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts zu erlassen“, fordert das Landvolk die Politik zum Handeln auf. (LPD 61/2022)

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