Landvolk zum Wolfsdialog: Handeln statt reden

Landvolk-Vizepräsident Ehlers begrüßt die neuen Aspekte des Herdenschutzes Foto: Landvolk

Zahl der Tiere darf in Niedersachsen nicht noch weiter anwachsen

L P D„Wir haben schon mehrfach gemahnt, dass wir beim Umgang mit den Wölfen nun endlich handeln müssen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers aus Anlass des „Dialogforums Wolf“, zu dem die beiden zuständigen Fachministerien für den (heutigen) Donnerstag zahlreiche Verbände und Institutionen nach Hannover eingeladen haben. „Reden reicht nicht mehr. Die Zahl der Wölfe und damit auch die Zahl der Wolfsrisse nimmt Ausmaße an, die uns Landwirten und den Weidetierhaltern in Niedersachsen nicht mehr nur Sorgen macht, sondern um Existenzen bangen lässt“, fasst Ehlers, der auch Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement ist, die aktuelle Lage zusammen.

Der bisherige „Arbeitskreis Wolf“ auf Landesebene oder andere Dialogformate haben nach Ansicht des Landvolks Niedersachsen wenig konkrete Ergebnisse gebracht. „Wir hoffen, dass die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, neben dem ‚umfassenden Dialog‘ nun auch wirklich einen gemeinsamen Handlungsplan zum Thema Weidetierhaltung und Wolf zu erarbeiten, endlich Realität wird“, betont Ehlers.

Nach Meinung des Landvolks sind alle Argumente zum Wolf längst kommuniziert worden. Der Landesbauernverband begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Kommission den aktuellen Schutzstatus des Wolfes prüfen will. Der in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gelistete Wolf ist dank der Schutzmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte nicht mehr vom Aussterben bedroht.

Dass die rechtmäßige Entnahme von sogenannten Problemwölfen eine Woche vor dem Erlass öffentlich einsehbar sein soll, erschwert die Entnahme und konterkariert die bisherige Wolfspolitik der vorigen Landesregierung. Ehlers glaubt, dass sich der Konflikt zwischen Wolf und Weidehaltung nur lösen lässt, wenn mittelfristig die Zahl der Wölfe in Niedersachsen eingegrenzt wird: „Der Bestand darf jedenfalls nicht noch weiter anwachsen.“ (LPD 10/2023)

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