Landesdüngeverordnung bringt weiterhin keine Planungssicherheit

„Weil vom Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, der für die Auslegung der Düngeverordnung zuständig ist, keine Rückendeckung für eine fachlich unumstrittene Berücksichtigung der grundwasserschützenden Wirkung unseres Grünlands kommt, hält das Land an einer irrationalen Einschränkung der Düngung auf unseren Weiden und Wiesen fest", sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Foto: Landvolk

L P D – Das Landvolk Niedersachsen sieht in der (heute) von der Landesregierung beschlossenen Änderung der Niedersächsischen Düngeverordnung keinen Fortschritt im Tauziehen um Gerechtigkeit und Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen. „Die neue Gebietskulisse gilt nur für eine kurze Übergangszeit in diesem Jahr. Für 2024 wird schon wieder ein neues Verfahren zur Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete nötig sein“, bemängelt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Hennies hat nicht nur kein Verständnis für die fehlende Planungssicherheit, er kritisiert auch das künftige geplante Verfahren scharf: „Wir haben einen nationalen Alleingang in Deutschland. In keinem der EU-Mitgliedstaaten gibt es ein vergleichbares Vorgehen. Die EU-Kommission erzwingt ein Verfahren, das wissenschaftlich nicht abgesichert ist“, begründet der Landvolkpräsident seine kritische Haltung zur Anpassung der Landesdüngeverordnung. „Das ist eine vertane Chance.“

Die Hinzurechnung des natürlichen Nitratabbaus (Denitrifikation) zu gemessenen Nitratgehalten im Grundwasser basiert auf einer international bisher nicht anerkannten Forschungsmethodik, vergrößert die Gebietskulisse ab 2024 voraussichtlich aber ganz extrem. Die Landwirte haben nach Einschätzung des Landesbauernverbandes keine Möglichkeit, über die Düngung die Messwerte kurz- und mittelfristig zu verbessern. „Das Verursacherprinzip wird weiterhin verletzt“, so Hennies.

Das Landvolk erwartet, dass die Bundesregierung ihre Untätigkeit bei der Einführung von Regelungen im Düngerecht endlich aufgibt und noch im laufenden Jahr praxistaugliche Vorschläge vorlegt, damit Landwirte in den „roten Gebieten“ eine Chance bekommen, über gewässerschonende Bewirtschaftung aus dem Verbot der pflanzenbedarfsgerechten Stickstoffzufuhr herauszukommen. Bis dahin sei das Verständnis groß, wenn Landwirte keine andere Möglichkeit mehr sähen, als die Gerichte anzurufen.

Die neue Verordnung tritt nach Angaben der Landesregierung mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur nächsten Düngesaison in Kraft. Die neuen Kulissen, beziehungsweise Karten, sind online abrufbar unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

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Sonja Markgraf

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