Insektenschutz: Junglandwirte brauchen Sicherheit

Landwirte sorgen für Vielfalt in Gewässerrandstreifen, Foto: Landvolk Niedersachsen

Brunkhorst fordert Ausgleich für Leistungen beim Arten- und Naturschutz

„Wir halten den Schutz von Insekten für wichtig und wollen aktiv daran mitwirken. Voraussetzung ist allerdings, dass Ertragsausfälle ausgeglichen werden“, sagt Ackerbauer Henrik Brunkhorst, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, anlässlich der anstehenden Bundesratssitzung am Freitag, 26. März, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Auf der Tagesordnung steht der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Im „Niedersächsischen Weg“, für den sich die Junglandwirte im Mai vergangenen Jahres ausgesprochen hatten, sei ein finanzieller Ausgleich beim Natur-, Arten- und Gewässerschutz verbindlich vorgesehen. Das auf Bundesebene geplante Insektenschutzpaket hingegen würde das in Niedersachsen von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik gemeinsam Erreichte jedoch wieder zunichtemachen und könnte für einige Betriebe sogar das Aus bedeuten.

„Sollte das Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln an Gewässerrandstreifen – wie vorgesehen – in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gesetzlich regelt werden, ist ein finanzieller Ausgleich rechtlich gesehen nicht mehr möglich. Zudem dürfen die Länder keine regionsspezifisch abweichenden Regelungen vornehmen, wie sie aufgrund des engen Gewässernetzes in Teilen Niedersachsens unverzichtbar sind“, erklärt Brunkhorst die kleinen Feinheiten mit großen Auswirkungen für Niedersachsens Berufsnachwuchs.

Junglandwirte brauchen aber Sicherheit und eine berufliche Perspektive. Daher fordert Brunkhorst: „Der Bund muss den Ländern ermöglichen, dass sie die Leistungen im Arten- und Naturschutz finanziell ausgleichen und abweichende Regelungen treffen können. Dazu bietet sich zum Beispiel eine entsprechende Regelung im Bundesnaturschutzgesetz an, die die geplanten Verschärfungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wirkungslos machen könnten.“

(LPD 24/2021)

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