Agrarbeihilfen: Anreizwirkung vor dem Aus?

EU-Prämien für Bauern zu 100 Prozent an Umweltauflagen gebunden

L P D – Nach der Zustimmung des EU-Parlaments über die Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhofft das Landvolk Niedersachsen nun eine schnelle Umsetzung im nationalen Strategieplan inklusive der dazugehörigen Gesetze und Verordnungen, damit die Bäuerinnen und Bauern vor Mitte 2022 Gewissheit haben für die Anbauplanung 2023. „Die Politik muss Schluss machen mit dem Bauern-Bashing. Es ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen, dass nur ein Viertel der EU-Prämien an die Erbringung von Umweltleistungen gebunden sind. Die neuen Ökoregelungen fordern von den Landwirten jetzt noch mehr Engagement und vor allem Verzicht auf mögliche Erträge an Lebens- und Futtermittel. Viele Betriebe in Niedersachsen werden das nur leisten können, wenn die Zuschüsse für die gewünschte Extensivierung und Stilllegung von Produktionskapazität deutlich attraktiver werden als bisher geplant“, fordert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Auch bei den Grundanforderungen an Umweltschutzleistungen der Landwirte, den sogenannten Konditionalitäten, fordert das Landvolk Niedersachsen eine Umsetzung, die für möglichst alle bäuerlichen Familienbetriebe die Fördermöglichkeit erhält. „Anders als es oft öffentlich dargestellt wird, gibt es keinen einzigen Cent EU-Förderung für einen Landwirt in Deutschland, wenn dieser nicht deutlich höhere Umwelt-, Tierwohl- und Lebensmittelsicherheitsstandards einhält als seine Mitbewerber aus dem außereuropäischen Ausland“, betont der Landvolkpräsident. Nach bisherigem Umsetzungsstand sind viele niedersächsische Betriebe aufgrund ihrer natürlichen Standortverhältnisse (Moorflächen, Gräben) besonders stark von diesen Antragsvoraussetzungen betroffen, die ab 2023 deutlich verschärft werden. Nach unabhängigen wissenschaftlichen Analysen reichen die von der alten Bundesregierung geplanten Zuschüsse für freiwillige, darüber hinausgehende Ökoregelungen in vielen Regionen nicht aus, um die wirtschaftlichen Nachteile durch die Mindestanforderungen für eine Antragstellung zu kompensieren. Für das Landvolk Niedersachsen widersprechen die Entwürfe der alten Bundesregierung auch dem „Niedersächsischen Weg“, weil der Bund anders als beim Niedersächsischen Weg alle Regionen ohne Rücksichtnahme auf besondere Betroffenheiten über einen Kamm schert.

Besondere Betroffenheit besteht nach Einschätzung des Landvolks in den gewässer- und moorreichen Grünlandregionen an der Küste, weil sowohl die Konditionalitäten als auch die freiwilligen Ökoregelungen bei den dort dominierenden Tierhaltern – insbesondere Milchviehbetrieben – dazu führen, dass sie nicht mehr ausreichend betriebseigenes Futter für ihre Tiere erzeugen können.

Das noch amtierende Bundeskabinett hat am Mittwoch entschieden, trotz der aufgezeigten Mängel jetzt die letzte Korrekturmöglichkeit in die Hände des Bundesrats zu legen. Mit diesem Beschluss kann der nationale Entscheidungsprozess nun weitergehen. Aus Sicht der Landwirtschaft müssen bei den Bundesratsberatungen noch erhebliche Nachbesserungen erfolgen. „Wir sorgen unverzüglich dafür, dass die Begleitverordnungen zum nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung angepasst werden. Dies dient auch der Einkommenswirksamkeit.“, heißt es im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP.

„Wir stehen am Scheideweg und wir nehmen die neue Regierung beim Wort. Die als Anreiz für eine Beantragung auf unseren Höfen unverzichtbare positive Einkommenswirkung von EU-Beihilfen reduziert sich durch den Beschluss der alten Bundesregierung im Durchschnitt dramatisch. Bei Milchviehbetrieben in den Grünlandregionen kann es völlig unwirtschaftlich werden, überhaupt noch EU-Beihilfen zu beantragen und die gewünschten zusätzlichen Umweltleistungen zu erbringen“, beschreibt Holger Hennies die düstere Perspektive. Für den Landvolkpräsidenten wäre das ein Bankrott der deutschen Agrar- und Umweltpolitik. (LPD 92/2021)

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