Naturwiederherstellungsverordnung in Brüssel grundlegend überarbeiten

Anlässlich der Frühjahrs-Umweltministerkonferenz (UMK) in Leipzig fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) die Politik in einer Erklärung auf, bei einigen zentralen umweltpolitischen Gesetzesvorhaben auf EU- und Bundesebene deutliche Korrekturen vorzunehmen.

Die europäische Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) werde erhebliche Auswirkungen auf die Flächennutzung haben. Der Verband spricht sich daher für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung auf Brüsseler Ebene aus und fordert realistischere Ziele, eine verlässliche Finanzierung sowie eine stärkere Ausrichtung auf freiwillige und kooperative Maßnahmen. Für das geplante Naturflächenbedarfsgesetz bzw. Natürliche-Infrastruktur-Gesetz ist kein zusätzlicher Nutzen erkennbar und besteht daher kein Bedarf. Nicht akzeptabel sind etwa Vorkaufsrechte für den Naturschutz, eine neue Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“ zu schaffen und eine neue Naturschutzplanung „Bundeslandschaftsplan“ einzuführen. Der natürlichen Infrastruktur ein „überragendes öffentliches Interesse“ zuzuweisen, missachtet die aktuelle Herausforderung, die Landwirtschaft im Sinne der Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge zu stärken statt sie in der Abwägung zu verdrängen.

Zugleich warnt der DBV vor einer Ausweitung des Umweltstrafrechts. Die geplanten Regelungen könnten zu Rechtsunsicherheit und einer Kriminalisierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten führen. Hier sei eine klare Begrenzung und Anpassung der EU-Vorgaben notwendig. Bei der Novellierung der TA Luft fordert der DBV, nationale Verschärfungen gegenüber dem EU-Recht zurückzunehmen. Insbesondere sollten unverhältnismäßige technische Anforderungen und Nachrüstungspflichten für landwirtschaftliche Betriebe nicht nur zeitlich geschoben sondern vielmehr gestrichen werden, um Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Der Deutsche Bauernverband betont, dass eine Balance zwischen Umweltzielen und landwirtschaftlicher Produktion unerlässlich ist. Maßnahmen müssten praxisgerecht, verhältnismäßig und rechtssicher gestaltet werden, um die Zukunftsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland zu gewährleisten.

Die Erklärung des DBV finden Sie HIER.

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