Erste Ausbrüche der Geflügelpest in Niedersachsen

Landvolk rät zu erhöhter Vorsicht Foto: Landvolk Niedersachsen

Wildvögel betroffen – Landvolk rät zu erhöhter Vorsicht in Haltungsbetrieben

L P DBesorgt zeigt sich Georg Meiners, Vorsitzender im Tierseuchenausschuss des Landvolks Niedersachsen, angesichts aktueller Meldungen zu Ausbrüchen der Geflügelpest. „Schon im zurück liegenden Winterhalbjahr hat den Betrieben und auch den Hobbyhaltern von Hühnern und Puten das Virus sehr zu schaffen gemacht. Die Lage war schlimm. Hoffentlich wiederholt sich das nicht“, sagt der Landwirt aus dem Landkreis Emsland. Meiners rät den Berufskolleginnen und -kollegen, ab sofort besondere Vorsicht auf den Höfen walten zu lassen.

Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N8) können bei Nutzgeflügel zu hohen Tierverlusten führen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet, denn man unterscheidet zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Wildgeflügel wird als Reservoir des Virus betrachtet. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken.

Hierzulande gab es jetzt erste Fälle in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen gab es Funde in den Landkreisen Aurich und Harburg; im Landkreis Harburg wurde eine teilweise Pflicht zur Aufstallung angeordnet. Geflügelhaltende Betriebe müssen Maßnahmen für die Biosicherheit einhalten. Wird die Geflügelpest bei Wildgeflügel nachgewiesen, können die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. Das bedeutet, dass alles Hausgeflügel keinen Auslauf mehr ins Freigelände bekommt, was besonders für Mobilställe und die Freilandhaltung problematisch ist.

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Das FLI stuft aktuell das Risiko des Aufflammens bereits in Europa und Deutschland vorhandener und das Risiko des Wiedereintrags weiterer Virusträger als hoch ein. Das Risiko von Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingestuft. Es ist derzeit aber von einem mäßigen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen. (LPD 84/2021)

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