GAP: Zukunft vieler Betriebe gefährdet

Foto: Landvolk

Beschlüsse treffen in Niedersachsen auf spezifische Bedingungen

L P D – Die ab 2023 wirkende Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) bringt für die Landwirtschaft in Niedersachsen Veränderungen, die durch den aktuellen Kabinettsbeschluss des Bundes zur nationalen Umsetzung noch stärker ausfallen als erwartet, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Kernelement der Reform ist die bessere Honorierung von Umweltleistungen in der Landwirtschaft über neue freiwillige Ökoregelungen. Die dazu notwendigen Möglichkeiten der betrieblichen Anpassungen sind in Niedersachsen aufgrund des großen Anteils an Betrieben, die ihr Einkommen wegen geringer Flächenausstattung an Ackerflächen aus der Tierhaltung erwirtschaften, sehr begrenzt. Es droht daher in vielen Regionen wegen der strukturellen Gegebenheiten die Situation, dass die Ziele der Reform nicht erreicht werden und eine verstärkte Aufgabe von Betrieben zu erwarten ist.

„Die von der Bundesregierung geplanten Ökoregelungen sind gerade für unsere Futterbau- und Veredelungsbetriebe wenig geeignet“, erklärt Johannes Schürbrock, Vorsitzender im Ausschuss für Strukturpolitik des Landvolks Niedersachsen. Schürbrock sieht hier Nachbesserungsbedarf, auch ökologische Aufwertungen oder Optimierung des Tierwohls einkommenswirksam zu honorieren, die nicht zu zusätzlichem Flächenbedarf führen.

Bei der aktuell geplanten Ausgestaltung der Ökoregelungen und Finanztransfers in Maßnahmen ohne positive Einkommenseffekte resultieren nach Berechnungen des Landvolks daraus Kürzungen für die Familieneinkommen in der Landwirtschaft von bundesweit etwa 1,8 Milliarden Euro bzw. 40 Prozent. „Unsere niedersächsische Landwirtschaft ist durch ihre Struktur stärker betroffen als andere Regionen, viele Betriebe arbeiten jetzt schon kaum kostendeckend“, betont Schürbrock. Die in Niedersachsen ansässigen „flächenarmen“ Tierhalter dürfen bei den Ökoregelungen und zusätzliche Auflagen für die Grünlandnutzung nicht benachteiligt werden, fordert das Landvolk. „Hier muss der Bundestag für Korrekturen sorgen und Vorschläge für wirksame Umwelt- und Tierwohlmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen für Landwirte aufnehmen“, erklärt Johannes Schürbrock abschließend. LPD 30/2021)

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